Ein Urteil wo Ulf Braun als Führerscheinvermittler tätig war:
VG Würzburg, Urteil v. 26.01.2022 – W 6 K 21.618 - Bürgerservice
Zitat Urteil Absatz 7:
Der Internetseite der Fahrschule Braun sei entnommen worden, dass es seit einiger Zeit zu Problemen bei der Ausstellung der Führerscheine durch die Behörden in S. komme und die Stadtpolizei beauftragt worden sei, die ordentlichen Wohnsitze zu überprüfen. Die Betreiber der Fahrschule selbst hätten unter anderem in S. Wohnungen angemietet, die einer Wohnsitzüberprüfung für EU-Bürger standhalte. Auch werde die unbeliebte, aber wirksame vorübergehende Abmeldung aus der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.
Die Behörde P. S., S., habe auf telefonische Nachfrage des Landratsamts mitgeteilt, dass seit 2018 keine polnischen Fahrerlaubnisse mehr an Bürger der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt würden, wenn der Behörde bekannt werde, dass die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland mit der Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden sei