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Am 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft.
Das Gesetz hat mehrere Ziele:
- Den illegalen Cannabis-Markt eindämmen,
- Die Qualität von Cannabis kontrollieren und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern,
- Aufklärung und Prävention fördern sowie
- Den Kinder- und Jugendschutz stärken.
Das Cannabisgesetz regelt und legalisiert viele Aspekte des Umgangs mit Cannabis und wirkt sich auch auf andere Gesetze aus.
Cannabis und die Fahreignung: Was hat sich geändert?
Der Konsum und sogar der Besitz von Cannabis waren schon immer ein zentraler Punkt in Bezug auf die Fahreignung. Viele verloren ihre Fahrerlaubnis oder erhielten diese gar nicht erst – oft verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Bis zur Gesetzesänderung war die rechtliche Grundlage § 14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieser sah vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Verdacht auf Cannabiskonsum ärztliche Gutachten oder MPUs anordnen konnte. Dabei wurde zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum unterschieden:
- Einmaliger Konsum: Unproblematisch für die Fahrerlaubnis, selbst wenn dieser mit dem Führen eines Fahrzeugs einherging.
- Regelmäßiger Konsum: Führte zur sofortigen Ungeeignetheit, unabhängig von einer aktiven Beeinträchtigung durch THC.
- Gelegentlicher Konsum: Hier wurde ein MPU-Gutachten angeordnet, wenn zusätzlich ein Fahrzeug unter THC-Einfluss geführt wurde. Dabei war die Klärung des Trennungsvermögens zwischen Konsum und Fahren zentral.
Die MPU wurde von vielen Betroffenen gefürchtet, da sie kostspielig und schwierig zu bestehen war.
Einführung von § 13a FeV: Neue Regelungen seit 2024
Mit der Gesetzesänderung wurde § 13a FeV eingeführt. Dieser beschränkt die Anordnung von ärztlichen Gutachten und MPUs auf klar definierte Fälle:
- Ärztliches Gutachten: Wird angeordnet, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen.
- MPU: Wird angeordnet bei:
- Anzeichen von Cannabismissbrauch,
- Wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss,
- Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Missbrauch oder Abhängigkeit,
- Klärungsbedarf, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht.
Damit liegt der Fokus künftig auf den Fallgruppen Cannabismissbrauch und wiederholten Verstößen.
Cannabismissbrauch und Fahreignung
Cannabismissbrauch ist weniger schwerwiegend als Abhängigkeit, doch bleibt die Definition unklar. Laut der Bundestagsdrucksache 20/10426 wird Missbrauch, ähnlich wie bei Alkohol, dann angenommen, wenn Betroffene nicht hinreichend sicher zwischen Konsum und Führen eines Fahrzeugs trennen können.
Fraglich ist jedoch, ob dies bei gelegentlichem Konsum zwingend der Fall ist. Der gelegentliche Konsum wurde bisher als mehr als einmaliger Konsum definiert, der mindestens einmal mit dem Führen eines Fahrzeugs unter THC-Einfluss einherging. Unter der neuen Regelung ist dies nicht mehr automatisch ausreichend, um eine MPU zu verlangen.
Wichtige Änderungen für Betroffene
Die neue gesetzliche Regelung stellt klar, dass gelegentlicher Konsum und einmaliges Fahren unter Cannabiseinfluss nicht mehr ausreichen, um eine MPU anzuordnen – es sei denn, der gelegentliche Konsum wird mit Missbrauch gleichgesetzt. Diese Interpretation halten wir jedoch für nicht überzeugend.
Fazit
Betroffene, die aufgrund des bisherigen gelegentlichen Konsums zu einer MPU aufgefordert wurden oder deren Fahrerlaubnis entzogen wurde, sollten rechtlich prüfen lassen, ob sie sich dagegen wehren können.
Mögliche Schritte sind:
- Rechtsmittel gegen den Entzug: Falls die Entziehung der Fahrerlaubnis noch nicht rechtskräftig ist.
- Wiedererteilungsantrag: Falls keine andere Option mehr besteht.
Die Gesetzesänderung bietet neue Ansätze, um gegen MPU-Anordnungen und Fahrerlaubnisentzüge vorzugehen. Es lohnt sich, diese rechtlich prüfen zu lassen, um unnötige Kosten und Hürden zu vermeiden.