• Hallo zusammen, ein bekannter von mir wurde heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit angehalten. Er konnte sich ausweisen und hatte seinen cz fs dabei er musste trotzdem mit aufs Revier und dort wurden alle Daten aufgenommen und sein cz fs als Beweismittel beschlagnahmt.

    Nun meine 2 Fragen


    1: dürfen die ihn überhaupt mit zur dienstelle nehmen er konnte sich ausweisen und somit war ja der Wohnsitz mit Adresse bekannt.

    2: die dürfen einen ausländischen Führerschein doch gar nicht einbehalten oder liege ich da falsch?


    Vg

  • Laut meines Wissens, darf die deutsche Polizei einen Führerschein aus dem EU Ausland gar nicht beschlagnahmen. Er darf nur von dem Land in dem er ausgestellt wurde eingezogen werden. Aber selbst wenn, darf er wenn der Führerschein legal erworben wurde trotzdem weiter fahren. So zumindest hat das Ra Hartmann in einem seiner Videos erklärt

  • So sehe ich das auch aber das er mit auf die dienstelle musste geht ja wohl gar nicht oder? Selbst wenn sie meinen ein verfahren einzustellen müssen die Daten können Sie doch vor Ort und Stelle aufnehmen. Er war 2 std auf dem Revier

  • Verdacht auf eine Führerscheinfälschung??

    In CZ gab es mal "Fahrschulen" bei denen alles gefakt war. Nach einer "Prüfung" erhielt der Abgezockte eine Führerscheinfälschung.

    Ohne Wissen wurde den Betroffenen eine Fälschung untergejubelt. Es gab damals regelrechte Wildwest Zeiten in CZ, da war alles denkbar...

    Deshalb sollte man seinen EU Führerschein immer selbst beim Magistrat in CZ abholen.

  • Er hat eine realen fs gemacht. Und selbst wenn seine Daten reichen da doch aus verstehe ich nicht wozu er nun 2 std in der dienstelle festgehalten wurde. Er machte keine Aussage und hat auch Nix unterschrieben sehr sinnvolle 2 std.mich interessiert ob das rechtens ist. Freiheitsberaubung?

  • Nun ja. Um dies nun in Richtung "Freiheitsberaubung" zu lenken, wird wohl schwierig sein. Zudem beim Polizeigericht, wird wohl die Klage oder das Schreiben gegen die Wand gefahren. Das einzige was nun jetzt zählt:

    1) Anwalt einschalten

    2) Fahrerlaubnis zurück bekommen

    3) Und es einfach vergessen


    Denn er hat nun alles falsch gemacht, was er falsch machen kann.

    Zum einen, darf die deutsche Polizei nicht einfach eine Fahrerlaubnis aus einem anderen EU Land einziehen. Dazu muss es einen triftigen Grund geben. z.B. Fälschung. Wenn er aber wie du sagst, diesen in einer Fahrschule in CZ selbst erworben hat... dann wird dies definitiv nicht der Fall sein.

    Er hätte direkt seinen Anwalt anrufen sollen und dieser hätte an den Ort kommen müssen. Dann wäre mehr als die Hälfte der Geschichte erledigt.


    Es gab aber auch aus meiner Erfahrung sehr viele Fälle, wo selbst ein Anwalt nichts mehr machen kann :D

    Leute haben einen echten CZ Führerschein erworben, zurück in Deutschland wieder BTM, Alkohol und ab ans Steuer...

    Natürlich wird denen der EU Führerschein aus CZ nichts bringen :D Selbst wenn man einen Bekannten als Richter hinzu zieht, wird dieser in dem Fall nicht mehr helfen können.

    Vor allem wer die Reportage über MPU King gesehen hat... Die Leute haben eine Fake MPU bekommen... OK... Dennoch die meisten wollten diese bestehen, weiter konsumieren und fahren ^^

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