Hallo zusammen, ein bekannter von mir wurde heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit angehalten. Er konnte sich ausweisen und hatte seinen cz fs dabei er musste trotzdem mit aufs Revier und dort wurden alle Daten aufgenommen und sein cz fs als Beweismittel beschlagnahmt.
Nun meine 2 Fragen
1: dürfen die ihn überhaupt mit zur dienstelle nehmen er konnte sich ausweisen und somit war ja der Wohnsitz mit Adresse bekannt.
2: die dürfen einen ausländischen Führerschein doch gar nicht einbehalten oder liege ich da falsch?
Vg