Selbst wenn die irische Fahrerlaubnis völlig rechtmäßig erworben wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass man damit in Deutschland die deutschen Befristungsregeln für C/CE dauerhaft umgehen kann. § 28 Abs. 3 FeV enthält hierzu eine spezielle Regelung für C, C1, CE und C1E.
Heißt also, wenn du in Deutschland mit der Klasse C und CE fahren und arbeiten wirst, werden trotzdem bestimmte Regelungen aus BRD greifen. Mind. Sehtests, Med. Untersuchungen usw.